Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Sachverständigen-Prüfung Turmdrehkrane

 

Die UVV Krane bestimmt in DGUV 52  § 26  (bisherige BGV D6)

 

(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß kraftbetriebene Turmdrehkrane mindestens alle 4 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden. 

 

(4) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß zusätzlich zu Absatz 3 kraftbetriebene Turmdrehkrane im 14. und 16. Betriebsjahr und danach jährlich durch einen Sachverständigen geprüft werden. 

 

 

Diese Anforderungen des § 26 der DGUV 52 erfüllen  Sie,  wenn Sie uns mit der Prüfung beauftragen.

Wir prüfen die Krane aller Hersteller hierzu zählen unter anderem Liebherr, Pekazett, Potain, Soima, Eurogru.

 

Um einen reibungslosen Ablauf der Prüfung  zu gewährleisten erfolgt die Terminabsprache mit Ihnen bzw. den Polieren an der Baustelle.  Es ist von Ihnen sicherzustellen,  dass ein erfahrener Mitarbeiter als Ansprechpartner vor Ort ist.  Bei Obendrehern ist  es notwendig, dass ein Monteur die Prüfung begleitet. Das Kran-Buch sollte zur Einsicht vorliegen.  Prüfgewichte sind von Ihnen zur Verfügung zu stellen.

 

Zu unserem Service gehört  außerdem:

  • kleinere Einstell- und Wartungsarbeiten
  • Erstellung des Prüfberichtes
  • Terminkontrolle der Prüfungsfristen Ihrer Krane
  • Versand des Prüfberichtes an die zuständige Bau-Berufsgenossenschaft